Alle Dienstleistungen im Überblick
In unserem Dienstleistungs-Flyer erhalten Sie eine Übersicht über alle Services der Deutsch-Niederländischen Handelskammer...
Hier herunterladenAn- und Abmeldung von Mitarbeitern bei Finanzamt und Berufsgenossenschaft. Monatliche Gehaltsabrechnungen. Meldung und Abführung der Lohnsteuer. Wer in den Niederlanden Personal einstellt, muss auf die korrekte Abwicklung der Lohnbuchhaltung achten. Das gilt übrigens auch für Arbeitnehmer im Außendienst eines deutschen Unternehmens, deren ständiger Arbeitsort die Niederlande ist. Deutsche Unternehmen müssen die niederländische Gesetzgebung kennen und über deren ständige Veränderungen informiert sein – und hierbei helfen unsere zweisprachigen Fachkräfte. Wir nehmen Ihnen den Verwaltungsaufwand und die Korrespondenz mit den niederländischen Behörden ab. Darüber hinaus hilft die Deutsch-Niederländische Handelskammer beim Import Ihres Firmenwagen in die Niederlande.
Die DNHK bietet eine umfassende Unterstützung bei der Lohnbuchhaltung. Dies sind unsere wichtigsten Dienstleistungen:
In unserem Dienstleistungs-Flyer erhalten Sie eine Übersicht über alle Services der Deutsch-Niederländischen Handelskammer...
Hier herunterladenSie möchten einen Firmenwagen in die Niederlande einführen und benötigen hierbei Unterstützung? Unsere zweisprachigen und kompetenten Fachkräfte kennen die Einfuhrbestimmungen und Steuerpflichten und begleiten den gesamten Prozess Ihres Firmenwagen-Imports in das Nachbarland.
Die Niederlande erheben auf Personenwagen, die in die Niederlande eingeführt werden und dort die öffentlichen Verkehrswege benutzen, eine besondere Steuer: die sogenannte Luxussteuer für Personenwagen und Kraftfahrzeuge (BPM belasting op personenauto’s en motorrijwielen).
Das Finanzamt prüft regelmäßig, ob diese BPM gezahlt wurde. Haben Sie die BPM nicht gezahlt oder zu Unrecht zurückerhalten? Dann müssen Sie diese dennoch zahlen, um kein hohes Bußgeld zu riskieren.
Benutzen Sie Ihr Kraftfahrzeug mit ausländischem Kennzeichen zum Beispiel nur kurzzeitig - das bedeutet höchstens zwei aufeinander folgende Wochen - in den Niederlanden und wohnen Sie in den Niederlanden? Dann haben Sie Anspruch auf eine Befreiung von der BPM und der Kraftfahrzeugsteuer für die kurzfristige Nutzung in den Niederlanden.
Unsere zweisprachigen Experten unterstützen Sie von der Vertretung gegenüber dem niederländischen Finanzamt bis zur Mehrwertsteuerrückerstattung...
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