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Lohnbuchhaltung

Haben Sie Personal in den Niederlanden? Dann müssen Sie bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung einiges beachten.

Header Lohnbuchhaltung: Zu sehen ist ein Schreibtisch mit einem Rechner und einer Niederländischen Grachtenlandschaft, die man im Hintergrund sieht.

An- und Abmeldung von Mitarbeitern bei Finanzamt und Berufsgenossenschaft. Monatliche Gehaltsabrechnungen. Meldung und Abführung der Lohnsteuer. Wer in den Niederlanden Personal einstellt, muss auf die korrekte Abwicklung der Lohnbuchhaltung achten. Das gilt übrigens auch für Arbeitnehmer im Außendienst eines deutschen Unternehmens, deren ständiger Arbeitsort die Niederlande ist. Deutsche Unternehmen müssen die niederländische Gesetzgebung kennen und über deren ständige Veränderungen informiert sein – und hierbei helfen unsere zweisprachigen Fachkräfte. Wir nehmen Ihnen den Verwaltungsaufwand und die Korrespondenz mit den niederländischen Behörden ab. Darüber hinaus hilft die Deutsch-Niederländische Handelskammer beim Import Ihres Firmenwagen in die Niederlande.

Was wir für Sie übernehmen

Die DNHK bietet eine umfassende Unterstützung bei der Lohnbuchhaltung. Dies sind unsere wichtigsten Dienstleistungen:

  • Die An- und evtl. Abmeldung des Arbeitgebers sowie des Arbeitnehmers beim Finanzamt und der Berufsgenossenschaft (UWV).
  • Die Erstellung der monatlichen Gehaltsabrechnungen (Berechnung, Lohnstreifen für Arbeitnehmer, Überweisung des Gehaltes an den Arbeitnehmer).
  • Die Meldung und Abführung der Lohnsteuer (Loonheffing) zu Lasten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern beim Finanzamt sowie Korrespondenz mit dieser Behörde.
  • Die Meldung und Abführung der sozialen Prämien zu Lasten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei der Berufsgenossenschaft (UWV) sowie die Korrespondenz mit dieser Behörde.
  • Das Führen von Jahreslohnkonten per Arbeitnehmer für Finanzamt, Berufsgenossenschaft, Arbeitgeber und Arbeitnehmer selbst.
  • Die Verwaltung der Lohnsteuererklärungen.
  • Die Verwaltung von Krankmeldungen sowie Begleitung in langwierigen Krankheitsfällen.
  • Beratung zur Einrichtung eines G-Kontos oder des neuen, so genannten Depotstelsel
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Alle Dienstleistungen im Überblick

In unserem Dienstleistungs-Flyer erhalten Sie eine Übersicht über alle Services der Deutsch-Niederländischen Handelskammer...

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Header Dienstleistungsflyer: Zu sehen ist eine Frau, die den Fyer auf Ihrem Smartphone betrachtet, zwei große Handys neben ihr in Lebensgröße

Firmenwageneinfuhr

Sie möchten einen Firmenwagen in die Niederlande einführen und benötigen hierbei Unterstützung? Unsere zweisprachigen und kompetenten Fachkräfte kennen die Einfuhrbestimmungen und Steuerpflichten und begleiten den gesamten Prozess Ihres Firmenwagen-Imports in das Nachbarland.

Was ist eine BPM?

Die Niederlande erheben auf Personenwagen, die in die Niederlande eingeführt werden und dort die öffentlichen Verkehrswege benutzen, eine besondere Steuer: die sogenannte Luxussteuer für Personenwagen und Kraftfahrzeuge (BPM belasting op personenauto’s en motorrijwielen).

Muss ich als Deutscher die BPM bezahlen?

Das Finanzamt prüft regelmäßig, ob diese BPM gezahlt wurde. Haben Sie die BPM nicht gezahlt oder zu Unrecht zurückerhalten? Dann müssen Sie diese dennoch zahlen, um kein hohes Bußgeld zu riskieren.

Wann muss ich die BPM nicht bezahlen?

Benutzen Sie Ihr Kraftfahrzeug mit ausländischem Kennzeichen zum Beispiel nur kurzzeitig - das bedeutet höchstens zwei aufeinander folgende Wochen - in den Niederlanden und wohnen Sie in den Niederlanden? Dann haben Sie Anspruch auf eine Befreiung von der BPM und der Kraftfahrzeugsteuer für die kurzfristige Nutzung in den Niederlanden.

Haben Sie Fragen zur Lohnbuchhaltung? Wir helfen gern!

Steuerberatung

Unsere zweisprachigen Experten unterstützen Sie von der Vertretung gegenüber dem niederländischen Finanzamt bis zur Mehrwertsteuerrückerstattung...

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Header Steuern: ZU sehen ist ein Schreibtisch mit einer Karte und einem Taschenrechner. Aus dem Fenster ist eine Gracht zu sehen.